Die Mitgliedschaft in einer Partei ist ein hohes Gut. Das Parteiengesetz schützt Mitglieder davor, ihre Mitgliedschaft ohne ein faires Verfahren zu verlieren, d.h. eine Partei kann Mitglieder nicht einfach streichen, ohne ihnen vorher Bescheid zu geben und ihnen die Möglichkeit zu geben, sich zu wehren.
Die bisherige Formulierung unserer Satzung - ein automatisches Erlöschen der Mitgliedschaft nach sechs Monaten Beitragsrückstand - ist aus mehreren Gründen problematisch: Sie sieht kein Mahnverfahren vor, erfordert keinen aktiven Beschluss eines Organs, enthält keinen Hinweis auf die drohende Rechtsfolge und eröffnet keinen Rechtsweg. Damit fehlen sämtliche verfahrensrechtlichen Sicherungen, die das Parteiengesetz zum Schutz der Mitgliedschaftsrechte vorsieht. Der unbestimmte Begriff „unbegründet" lässt zudem offen, wer darüber entscheidet, ob ein Grund für die Nichtzahlung vorliegt.
Ein Vergleich mit anderen Parteien zeigt, dass alle größeren Parteien in Deutschland deutlich höhere Verfahrensstandards anlegen: Die SPD und die Grünen in NRW und Niedersachsen verlangen mindestens zwei schriftliche Mahnungen mit Hinweis auf die Rechtsfolge. Die FDP setzt sogar drei Mahnungen über einen Zeitraum von zwölf Monaten voraus. Die CDU verlangt einen aktiven Vorstandsbeschluss, zwei Mahnungen und eröffnet den Weg zum Parteigericht. Die Grünen in Bayern und Baden-Württemberg arbeiten mit dem Instrument der „Streichung" durch Vorstandsbeschluss nach zweimaliger Mahnung mit Fristsetzung und Hinweis auf die Rechtsfolge, verbunden mit der Möglichkeit der Anrufung des Schiedsgerichts. Kein anderer uns bekannter Kreisverband und keine andere größere Partei verzichtet vollständig auf ein Mahnverfahren und einen Rechtsweg.
Die vorgeschlagene Neufassung orientiert sich am bewährten Streichungsmodell der grünen Landessatzungen in Bayern und Baden-Württemberg und stellt sicher, dass Mitglieder nicht unbemerkt ihre Mitgliedschaft verlieren. Sie wahrt gleichzeitig das berechtigte Interesse des Kreisverbandes, säumige Mitglieder nicht dauerhaft mitführen zu müssen. Der ausdrückliche Verweis auf die Möglichkeit der Beitragsbefreiung oder -ermäßigung stellt klar, dass finanzielle Notlagen kein Grund für den Verlust der Mitgliedschaft sein dürfen - denn Teilhabe an grüner Politik darf nicht vom Geldbeutel abhängen.